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Zur Orientierung in der Schaltfläche "aktuelle Informationen" vorab der Hinweis: |
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Der in dieser Schaltfläche dargestellte Textumfang dient einer Information in Schwerpunkten |
zur jeweiligen Thematik. Sie erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. |
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Neue Beiträge finden Sie jeweils als zeitnahe Präsentation. |
Nach Ablauf der jeweiligen Aktualität werden alle Beiträge in dieser Schaltfläche eine begrenzte Zeit oder |
als Dauerbeiträge, in einer Zusammenfassung, im Archiv, zum nochmaligen Nachlesen, abgelegt. |
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Detaillierte und ausführliche Informationen zu den hier aufgeführten Themenkomplexen / Sachbezügen |
erhalten die Mitgliedern unseres Vereins zeitnah über die vereinseigene Pressestelle direkt zugestellt. |
Zusätzlich liegt zu den einzelnen Themenkomplexen gedrucktes Infomaterial für unsere Mitglieder |
in der Pressestelle auf Abruf, bereit. |
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Die Seite ist unterteilt in: |
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1. Inhaltsübersicht |
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....als Schlagworthinweis - gegliedert in: |
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.....................................1.1. aktuelle Informationen |
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............................................... Vereins bezogene Informationen - siehe auch Schaltfläche Veranstaltungen |
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.................................................komunale Sachbezüge |
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................................................ allgemeine Sachbehzüge. |
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.....................................1.2. im Archiv abgelegte Informationen |
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2. Neue, aktuelle Informationen - in Textausführung - |
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3. Archiv - zu abgelegten Informationen mit mittelfristiger bzw. längerer Aktualität |
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- 1. - Inhalt der Informationsseite - Ü b e r s i c h t : |
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1.1. Aktuelle Informationen |
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................................................z. Z. keine Beiträge |
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1.2. A r c h i v - Übersicht |
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Thematik - Vereins bezogene Informationen |
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Bezug auf : |
Delegiertenversammlung |
Information |
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Fachveranstaltungen des Vereins |
Information |
Themen zur Veranstaltung |
Vorstandssitzungen |
Information |
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Thematik - Komunale Sachbezüge |
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Bezug auf : |
Stadt Leipzig |
Information |
Bürgerverein Leipzig-Nord |
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Thematik - allgemeine Sachbezüg |
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Bezug auf : |
..........Sachgebiete - alphabetisch sortiert |
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Gaunerzinken - Info-Codes für Einbrecherbanden |
Information |
zur Sicherheit im Wohngebiet |
Recht |
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.........Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe |
Information |
Textausführung |
.........Erbrecht (Erbfolge / rechntliche Stellung des Erben / Testament / usw,) |
Information - Gesetz |
Nennung der Paragraphen |
.........Nachbarrecht |
Information - Gesetz |
Nennung der Paragraphen |
.........Verkehrsrecht |
Information . Tabelle |
Geschwindigkeitsüberschreitung |
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- 2. - Neue aktuelle Informationen - in Textform |
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Neue Beiträge: |
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........................................z. Z. kein Beitrag |
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-3. - A r c h i v |
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Thematik: Vereins bezogene Informationen |
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Delegiertenversammlung |
in Arbeit |
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Fachveranstaltungen |
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Vorbemerkung - wichtig !!! |
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Zu den vom Verein organisierten/durchgeführten Fachveranstaltungen gibt es jeweils eine |
schriftliche Zusammenfassung |
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Diese wird im Vereins-Informationsblatt des betreffenden Jahres veröffentlicht. |
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Neu |
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Es gibt inzwischen eine Informationsheftreihe "Fachveranstaltungen", in der die Textfassu |
ungen der durchgeführten |
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Verantaltungren nach zu lesen sind. |
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Die Inhalte der Themen bezogenen Informationshefte sind nach folgenden Schwerpunkte : |
n zusammen gefasst: |
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Infoheft |
I |
Haus Bauen Erweitern, Renovieren, Erwerben / Finanzieren / Energieeinsparung |
Infoheft |
II |
Erben-Vererben / Pflege / Versicherung / Vertragsformen / Handwerk, Dienstleister |
Infoheft |
III |
Sicherheit im Wohngebiet, in den eigenen vier Wänden, Haustürgeschäfte, Onlinegeschäfte |
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Hinweis |
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Detailiierte Ausführugen zu den nachstehenden Fachthemen sind in der Schaltfläche. |
Veranstaltungen . |
hinterlegt. |
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..........Fachthemen - alphabetisch sortiert |
Veranstaltung |
Ort - Jahr |
Ärger mit Handwerkern und Dienstleistern |
10. Fachveranstaltung |
Leipzig - 2016 |
Eigenheim, erwerben, bauen, erweitern, renovieren |
1. Fachveranstaltung |
Leipzig - 2012 |
Energieeinsparung: Energieeffizienz / Maßnahmen |
3. Fachveranstaltung |
Leipzig - 2013 |
Erben - Digitaler Nachlass |
11. Fachveranstaltung |
Leipzig - 2017 |
Erben / Vererben |
4. Fachveranstaltung |
Leipzig - 2013 |
Finanzierung - Bau/Sanierung Eigenheim |
7. Fachveranstaltung |
Leipzig - 2015 |
Gartenarbeit im Herbst und Winter |
12. Fachveranstaltung |
Leipzig - 2017 |
Gärtnern ohne körperliche Überbelastung |
14. Fachveranstaltung |
Leipzig - 2019 |
Haustürgeschäfte |
8. Fachveranstaltung |
Leipzig - 2015 |
Online Geschäfte |
9. Fachveranstaltung |
Leipzig - 2016 |
Problemfall Pflege |
6. Fachveranstatlung |
Markkleeberg - 2014 |
Sicherheit |
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.............. in den eigenen vier Wänden... |
2. Fachveranstaltung |
Leipzig - 2012 |
.............. im Wohngebiet |
Fachforum |
Markkleeberg 2014 |
Übertragung von Grundeigentum zu Lebzeigten |
13. Fachveranstaltung |
Leipzig - 2018 |
Versicherung Grundstück und Privat |
5. Fachveranstaltung |
Leipzig - 2014 |
Online Geschäfte |
9. Fachveranstaltung |
Leipzig - 2016 |
Problemfall Pflege |
6. Fachveranstatlung |
Markkleeberg - 2014 |
Sicherheit |
|
|
.............. in den eigenen vier Wänden... |
2. Fachveranstaltung |
Leipzig - 2012 |
.............. im Wohngebiet |
Fachforum |
Markkleeberg 2014 |
Übertragung von Grundeigentum zu Lebzeigten |
13. Fachveranstaltung |
Leipzig - 2018 |
Versicherung Grundstück und Privat |
5. Fachveranstaltung |
Leipzig - 2014 |
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Vorstandssitzungern |
1. / 09. März 2020 |
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Thematik: Komunale Sachbrezügre |
Stadt Leipzig |
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Bürgerverein - Leipzig-Nord - |
Was wissen wir, was sollten wir wissen, über den stadtteilbezogenen Bürgerverein Leipzig-Nord ? |
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Der Bürgerverein besteht seit 2008. |
Sein Sitz ist in 04349 Leipzig Kutschweg 36. |
Er vertritt die Stadtteile: Leipzig-Mockau-Nord / Thekla / Portitz / Plaußig |
Erreichbar per Internet: vorstand@buergerverein-leipzig-nordost.de : |
oder |
Telefon: 0341 26 48 4007 |
Umfassend kann man sich zum Bürgerverein auch über dessen Homepage |
www.buergerverein-leipzig-nordost.de informieren. |
Die Homepage ist mit folgenden Schaltflächen präsent: |
- Bus, Bahn,Taxi / Chronik Mockau / Einrichtungen / Gewerbe / Home / Infos über Mockau / Kirche |
- Leipziger Stadtteile / Nachrichten / Notrufnummern / Veranstaltungstipps / Verkehrsinfos / |
- Vereine / Sonderberichte |
und |
- Wussten Sie das? |
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Thematik: Allgemreine Sachbezüge |
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"Gaunerzinken" |
Die sogenannten "Gaunerzinken" gibt es seit dem 12. Jahrhundert und werden immer noch benutzt. |
Sie werden am Haus, Briefkasten oder Gartenzaun eingeritzt oder aufgemalt. Diese Zeichen nutzen |
Einbrecher, Trickbetrüger und Bettler zum Übermitteln von Informationen für Gleichgesinnte. |
Es gibt eine Vielzahl an "Gaunerzinken", die das ganze Spektrum an möglichen Informationen über |
Grundstücke, Häuser, Wohnungen und deren Bewohner umfassen. |
Viele Anwohner halten diese Zeichen für lustige, kleine Schmierereien, die Kinder oder Jugendliche |
verursacht haben. |
In Wirklichkeit dienen sie zur Informationen, von und für z.B. Einbrecherbanden. |
In den letztenTagen haben die Medien zur Thematik "Gaunerzinken" informiert. Das war Anlass dafür, |
dass die vereinseigene Pressestelle eine umfassende Recherche zur Thematik durchgeführt hat. |
Im Ergebnis dieser Aktivität wurde ein Informationsblatt erstellt, das die wichtigsten Zeichen und ihre |
Bedeutung und Aussage aufzeigt und Tipps zur Sicherheit bietet. |
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Bereich Recht |
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Thematik: Verkehrsrecht |
Übersicht zur Reglementierung / zu Strafen bei Überschreitung von Geschwindigkeitsbegrenzungen |
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Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr Deutschlands: |
Geschwindigkeitsüberschreitung |
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in geschlossenen Ortschaften |
außerhalb geschlossener Ortschaften |
Überschreitung |
Bußgeld |
Punkte in |
Fahrverbot |
Bußgeld |
Punkte in |
Fahrverbot |
in km/h |
in Euro |
Flenzburg |
i.Monaten |
in Euro |
Flenzburg |
i.Monaten |
bis 10 |
15,- |
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10,- |
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11-15 |
25,- |
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20,- |
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16-20 |
35,- |
|
|
30,- |
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21-25 |
80,- |
1 |
|
70,- |
1 |
|
26-30 |
100,- |
3 |
|
80,- |
3 |
|
31-40 |
160,- |
3 |
1 |
120,- |
3 |
|
41-50 |
200,- |
4 |
1 |
160,- |
3 |
1 |
51-60 |
280,- |
4 |
2 |
240,- |
4 |
1 |
61-70 |
480,- |
4 |
3 |
440,- |
4 |
2 |
über 70 |
680,- |
4 |
3 |
600,- |
4 |
3 |
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Weitere Rechtsthemen |
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1. Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe |
2. Nachbarrecht |
3. Erbrecht |
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Besteht zu den unter dieser Thematik aufgeführten, ausgewählten Rechtsbezügen Informationsbedarf bzw. der |
Wunsch zur Unterstützung oder Hilfe bei einem konkret vorliegenden Sachverhalt, dann ist der |
Ansprechpartner für jedes Mitglied unseres Vereins der Vorstand der VSW. |
Unser Verein ist in der Lage, sachkundige Vereinsmitglieder für die jeweilige Auskunft bzw. Hilfeleistung zu |
empfehlen. Anstehenden Probleme werden vertraulich behandelt! |
|
Für die gewünschte Kontaktaufnahme kann die Nutzung einer der unter der Schaltfläche "Wir stellen uns vor". |
angegebenen Kontaktadressen dienlich sein. |
Außerdem liegt für unsere Mitglieder in unserer vereinseigenen Pressestelle umfangreiches Info-Material zu den |
nachfolgenden Themenkomplexen auf Abruf bereit. |
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1. Beratungs-, Prozess-und Verfahrenskostenhilfe |
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Begriffserklärungen: |
|
Beratungshilfe umfaßt die Unterstützung der Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen |
Verfahrens, das heißt, für eine Beratung und die Korrespondenz des Anwaltes mit dem Gegner. |
Prozesskostenhilfe umfaßt die Hilfe, die man für die Wahrnehmung von Rechten im gerichtlichen Verfahren |
erhalten kann. Bei möglicher Nutzung ist man von den Kosten des Rechtsanwaltes und von der Zahlung |
der Gerichtskosten befreit. |
Verfahrenskostenhilfe ist der Prozesskostenhilfe analog, jedoch wird sie nur im Bereich der freiwilligen |
Gerichtsbarkeit (z.B. in einem Sorgerechtsverfahren) wirksam. |
|
Erläuterungen zum Umfang: |
|
Beratungshilfe |
Hier wird eine Leistung gemäß o. g. Begriffserklärung. erbracht, also für die Wahrnehmung von Rechten |
außerhalb gerichtlicher Verfahren. |
Der Gewährung von Beratungshilfe kann bei Erfolgsaussicht eines gerichtlichen Verfahrens Prozesskostenhilfe |
nachfolgen. Die Beratungshilfe kann für sämtliche Rechtsgebiete gewährt werden, die da sind: |
|
Zivil-, Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs-, Verfassungs- und Steuerrecht, |
sowie |
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht |
|
Beratungshilfe ist ausgeschlossen wenn andere Möglichkeiten, wie Behörden, Berufsverbände, |
Verbraucherberatung zur Verfügung stehen. |
Der Antrag zur Beratungshilfe ist entweder über einen Rechtsanwalt oder beim Amtsgericht (des Wohnortes) zu |
stellen. |
|
Prozesskostenhilfe |
Prozesskostenhilfe kann in allen gerichtlichen Verfahren für die Rechtsverfolgung oder auch für die |
Rechtsverteidigung gewährt werden. |
Die Gewährung der Prozesskostenhilfe erfolgt in Abhängigkeit vom einzusetzenden Monatseinkommen, |
beginnend ab 15 Euro (gemäß Tabelle der Prozesskostenhilfe). |
Dabei gilt die Bewilligung immer nur für die jeweilige Instanz. |
Die Gewährung der Prozesskostenhilfe ist an folgende Kriterien gebunden: |
- Erfüllung der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen |
- hinreichende Aussicht auf Erfolg |
- die Rechtsverfolgung oder -verteidigung ist nicht mutwillig. |
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe ist beim für den Rechtsstreit zuständigen Gericht oder beim Amtsgericht zu |
stellen. Die Entscheidungbefugnis liegt allein beim Gericht. |
|
Wichtig! Bei Inanspruchnahme von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe müssen die Angaben zu den |
persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen und auch die Darstellung des Streit- bzw. Rechstverhältnisses |
der Wahrheit entprechen. |
Falsche Angaben können eine Strafverfolgung nach sich ziehen! |
|
|
2. Nachbarrecht |
|
Für ein gedeihliches und friedfertiges Zusammenleben von Nachbarn, sowie für die Gestaltung |
nachbarschaftlicher Beziehungen kann das Nachbarrecht Unterstützung, aber auch Hinweise zur Vermeidung |
von Streitigkeiten, geben. |
Um u. a. auch diesem Gedanken zu entsprechen, hat das Land Sachsen am 11.11.1997 das Sächsische |
Nachbarrechtsgesetz (SächsNRG) in Kraft gesetzt. Es regelt Rechte und Pflichten nachbarlichen |
Zusammenlebens. |
|
Verweise bezüglich nachbarrechtlicher Vorschriften auf nachstehenden Dokumenten: |
- Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) - §§ 903 bis 924 - |
Dabei gilt: Vorschriften des Bundes gehen vor denen des Landes. |
- Sächsische Bauordnung, Baumschutzsatzung und Grünflächenpläne |
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Womit befasst sich das SächsNRG, wie ist es gegliedert? (Inhaltsübersicht) |
Die Paragraphen, die auf die häufigsten Streitfälle reflektieren, wurden durch Fettdruck hervorgehoben. |
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Erster Abschnitt - Allgemeine Bestimmungen |
§ 1 Nachbar und Eigentümer |
§ 2 Nachbarliche Rücksicht |
§ 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften |
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Zweiter Abschnitt - Einfriedungen - § 8 ist aufgehoben |
§ 4 Einfriedungsrecht |
§ 5 Kosten |
§ 6 Kostentragungspflicht des Störers |
§ 7 Abstand von der Grenze |
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Dritter Abschnitt - Grenzabstände für Pflanzen - § 15 ist aufgehoben |
§ 9 bis 11 - Grenzabstände für Bäume und Sträucher, zu landwirtschaftlichen Grundstücken, im Weinbau |
§ 12 Ausnahmen |
§ 13 Bestimmung des Abstandes |
§ 14 Anspruch auf Beseitigung |
§ 16 Bestandsschutz |
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Vierter Abschnitt - Bodenerhöhungen und Aufschichtungen |
§ 17 Bodenerhöhungen |
§ 18 Grenzabstand von Aufschichtungen |
|
Fünfter Abschnitt - Duldung von Leitungen |
§ 19 Duldungspflicht |
§ 20 Unterhaltung der Leitungen |
§ 21 Betretungsrecht |
§ 22 Nachträgliche erhebliche Beeinträchtigungen |
§ 23 Anschluss an andere Leitungen |
|
Sechster Abschnitt- Sonstige Nachbarschaftsrechte |
§ 24 Hammerschlags-, Leiter- und Schaufelschlagrecht |
§ 25 Ableitung des Niederschlagwassers |
§ 26 Hochführen von Schornsteinen, Lüftungsschächten und Antennen |
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Siebenter Abschnitt - Gemeinsame Bestimmungen - § 30 ist aufgehoben |
§ 27 Anzeigepflicht |
§ 28 Schadenersatz |
§ 29 Entschädigung |
§ 31 Verjährung |
|
Achter Abschnitt - Schlussbestimmungen |
§ 32 bis § 34 - Übergangsbestimmungen, Überleitungsvorschrift, Außerkrafttreten von Bestimmungen, Inkrafttreten |
|
|
Das Erbrecht ist Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches. |
Den Gesetzestext zum Erbrecht findet man im BGB – Fünftes Buch - Paragraphen 1927 bis 2385 |
Gegliedert ist das Fünfte Buch - Erbrecht - wie folgt: |
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Erster Abschnitt - Erbfolge - §§ 192 bis 1941 |
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Zweiter Abschnitt-Rechtliche Stellung des Erben - §§ 1942 bis 2063 |
Erster Titel |
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts - ab § 1942 |
ZweiterTitel |
- Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten - ab § 1967 |
Dritter Titel |
- Erbschaftsanspruch - ab § 2018 |
Vierter Titel |
- Mehrheit von Erben - ab § 2032 |
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Dritter Abschnitt - Testament - §§ 2064 bis 2273 |
Erster Titel |
- Allgemeine Vorschriften - ab § 2064 |
Zweiter Titel |
- Erbeinsetzung - ab § 2087 |
Dritter Titel |
- Einsetzung eines Nacherben - ab § 2100 |
Vierter Titel |
- Vermächtnis ab § 2147 |
Fünfter Titel |
- Auflage - ab § 2192 |
Sechster Titel |
- Testamentsvollstrecker - ab § 2197 |
Siebenter Titel |
- Errichtung und Aufhebung eines Testamentes - ab § 2229 |
Achter Titel |
- Gemeinschaftliches Testament - ab § 2265 |
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Vierter Abschnitt - Erbvertrag - §§ 2274 bis 2302 |
Fünfter Abschnitt - Pflichtteil - §§ 2303 bis 2338 |
Sechster Abschnitt - Erbunwürdigkeit - §§ 2239 bis 2345 |
Siebenter Abschnitt - Erbverzicht - §§ 2346 bis 2352 |
Achter Abschnitt - Erbschein - §§ 2353 bis 2370 |
Neunter Abschnitt - Erbschaftskauf - §§ 2371 bis 2385 |
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