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Zur Orientierung in der Schaltfläche "aktuelle Informationen" vorab der Hinweis:
 
Der in dieser Schaltfläche dargestellte Textumfang dient einer Information in Schwerpunkten
zur jeweiligen Thematik. Sie erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
 
Neue Beiträge finden Sie jeweils als zeitnahe Präsentation.
Nach Ablauf der jeweiligen Aktualität werden alle Beiträge in dieser Schaltfläche eine begrenzte Zeit oder
als Dauerbeiträge, in einer Zusammenfassung, im Archiv, zum nochmaligen Nachlesen, abgelegt.
 
Detaillierte und ausführliche Informationen zu den hier aufgeführten Themenkomplexen / Sachbezügen
erhalten die Mitgliedern unseres Vereins zeitnah über die vereinseigene Pressestelle direkt zugestellt.
Zusätzlich liegt zu den einzelnen Themenkomplexen gedrucktes Infomaterial für unsere Mitglieder
in der Pressestelle auf Abruf, bereit.
 
Die Seite ist unterteilt in:
  1. Inhaltsübersicht
  ....als Schlagworthinweis - gegliedert in:
  .....................................1.1. aktuelle Informationen
  ............................................... Vereins bezogene Informationen - siehe auch Schaltfläche Veranstaltungen
  .................................................komunale Sachbezüge
  ................................................ allgemeine Sachbehzüge.
  .....................................1.2. im Archiv abgelegte Informationen
  2. Neue, aktuelle Informationen - in Textausführung -
  3. Archiv - zu abgelegten Informationen mit mittelfristiger bzw. längerer Aktualität
 
 
- 1. - Inhalt der Informationsseite - Ü b e r s i c h t :
 
1.1. Aktuelle Informationen

.

................................................z. Z. keine Beiträge

 
1.2. A r c h i v - Übersicht
     
Thematik - Vereins bezogene Informationen   Bezug auf :
Delegiertenversammlung Information  
Fachveranstaltungen des Vereins Information Themen zur Veranstaltung
Vorstandssitzungen Information  
     
     
Thematik - Komunale Sachbezüge   Bezug auf :
Stadt Leipzig Information Bürgerverein Leipzig-Nord
     
     
Thematik - allgemeine Sachbezüg   Bezug auf :
..........Sachgebiete - alphabetisch sortiert    
Gaunerzinken - Info-Codes für Einbrecherbanden Information zur Sicherheit im Wohngebiet
Recht    
.........Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe Information Textausführung
.........Erbrecht (Erbfolge / rechntliche Stellung des Erben / Testament / usw,) Information - Gesetz Nennung der Paragraphen
.........Nachbarrecht Information - Gesetz Nennung der Paragraphen
.........Verkehrsrecht Information . Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung
     
     
- 2. - Neue aktuelle Informationen - in Textform    
     
Neue Beiträge:    
........................................z. Z. kein Beitrag    
     
     
-3. - A r c h i v    
     
Thematik: Vereins bezogene Informationen    
     
Delegiertenversammlung in Arbeit  
     
Fachveranstaltungen    
Vorbemerkung - wichtig !!!    
Zu den vom Verein organisierten/durchgeführten Fachveranstaltungen gibt es jeweils eine schriftliche Zusammenfassung  
Diese wird im Vereins-Informationsblatt des betreffenden Jahres veröffentlicht.   .
Neu    
Es gibt inzwischen eine Informationsheftreihe "Fachveranstaltungen", in der die Textfassu ungen der durchgeführten  
Verantaltungren nach zu lesen sind.    
Die Inhalte der Themen bezogenen Informationshefte sind nach folgenden Schwerpunkte : n zusammen gefasst:  
Infoheft
I
Haus Bauen Erweitern, Renovieren, Erwerben / Finanzieren / Energieeinsparung
Infoheft
II
Erben-Vererben / Pflege / Versicherung / Vertragsformen / Handwerk, Dienstleister
Infoheft
III
Sicherheit im Wohngebiet, in den eigenen vier Wänden, Haustürgeschäfte, Onlinegeschäfte
 
.    
Hinweis    
Detailiierte Ausführugen zu den nachstehenden Fachthemen sind in der Schaltfläche. Veranstaltungen . hinterlegt.
     
..........Fachthemen - alphabetisch sortiert Veranstaltung Ort - Jahr
Ärger mit Handwerkern und Dienstleistern 10. Fachveranstaltung Leipzig - 2016
Eigenheim, erwerben, bauen, erweitern, renovieren 1. Fachveranstaltung Leipzig - 2012
Energieeinsparung: Energieeffizienz / Maßnahmen 3. Fachveranstaltung Leipzig - 2013
Erben - Digitaler Nachlass 11. Fachveranstaltung Leipzig - 2017
Erben / Vererben 4. Fachveranstaltung Leipzig - 2013
Finanzierung - Bau/Sanierung Eigenheim 7. Fachveranstaltung Leipzig - 2015
Gartenarbeit im Herbst und Winter 12. Fachveranstaltung Leipzig - 2017
Gärtnern ohne körperliche Überbelastung 14. Fachveranstaltung Leipzig - 2019
Haustürgeschäfte 8. Fachveranstaltung Leipzig - 2015
Online Geschäfte 9. Fachveranstaltung Leipzig - 2016
Problemfall Pflege 6. Fachveranstatlung Markkleeberg - 2014
Sicherheit    
.............. in den eigenen vier Wänden...
2. Fachveranstaltung
Leipzig - 2012
.............. im Wohngebiet Fachforum Markkleeberg 2014
Übertragung von Grundeigentum zu Lebzeigten 13. Fachveranstaltung Leipzig - 2018
Versicherung Grundstück und Privat 5. Fachveranstaltung Leipzig - 2014
Online Geschäfte 9. Fachveranstaltung Leipzig - 2016
Problemfall Pflege 6. Fachveranstatlung Markkleeberg - 2014
Sicherheit    
.............. in den eigenen vier Wänden...
2. Fachveranstaltung
Leipzig - 2012
.............. im Wohngebiet Fachforum Markkleeberg 2014
Übertragung von Grundeigentum zu Lebzeigten 13. Fachveranstaltung Leipzig - 2018
Versicherung Grundstück und Privat 5. Fachveranstaltung Leipzig - 2014
     
Vorstandssitzungern 1. / 09. März 2020  
 
 
Thematik: Komunale Sachbrezügre
Stadt Leipzig
 
Bürgerverein - Leipzig-Nord -
Was wissen wir, was sollten wir wissen, über den stadtteilbezogenen Bürgerverein Leipzig-Nord ?
 
Der Bürgerverein besteht seit 2008.
Sein Sitz ist in 04349 Leipzig Kutschweg 36.
Er vertritt die Stadtteile: Leipzig-Mockau-Nord / Thekla / Portitz / Plaußig
Erreichbar per Internet: vorstand@buergerverein-leipzig-nordost.de :
oder
Telefon: 0341 26 48 4007
Umfassend kann man sich zum Bürgerverein auch über dessen Homepage
www.buergerverein-leipzig-nordost.de informieren.
Die Homepage ist mit folgenden Schaltflächen präsent:
- Bus, Bahn,Taxi / Chronik Mockau / Einrichtungen / Gewerbe / Home / Infos über Mockau / Kirche
- Leipziger Stadtteile / Nachrichten / Notrufnummern / Veranstaltungstipps / Verkehrsinfos /
- Vereine / Sonderberichte
und
- Wussten Sie das?
 
 
Thematik: Allgemreine Sachbezüge
 
"Gaunerzinken"
Die sogenannten "Gaunerzinken" gibt es seit dem 12. Jahrhundert und werden immer noch benutzt.
Sie werden am Haus, Briefkasten oder Gartenzaun eingeritzt oder aufgemalt. Diese Zeichen nutzen
Einbrecher, Trickbetrüger und Bettler zum Übermitteln von Informationen für Gleichgesinnte.
Es gibt eine Vielzahl an "Gaunerzinken", die das ganze Spektrum an möglichen Informationen über
Grundstücke, Häuser, Wohnungen und deren Bewohner umfassen.
Viele Anwohner halten diese Zeichen für lustige, kleine Schmierereien, die Kinder oder Jugendliche
verursacht haben.
In Wirklichkeit dienen sie zur Informationen, von und für z.B. Einbrecherbanden.
In den letztenTagen haben die Medien zur Thematik "Gaunerzinken" informiert. Das war Anlass dafür,
dass die vereinseigene Pressestelle eine umfassende Recherche zur Thematik durchgeführt hat.
Im Ergebnis dieser Aktivität wurde ein Informationsblatt erstellt, das die wichtigsten Zeichen und ihre
Bedeutung und Aussage aufzeigt und Tipps zur Sicherheit bietet.
 
 
Bereich Recht
 
Thematik: Verkehrsrecht
Übersicht zur Reglementierung / zu Strafen bei Überschreitung von Geschwindigkeitsbegrenzungen
 
Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr Deutschlands:
Geschwindigkeitsüberschreitung
     
 
in geschlossenen Ortschaften
außerhalb geschlossener Ortschaften
Überschreitung
Bußgeld
Punkte in
Fahrverbot
Bußgeld
Punkte in
Fahrverbot
in km/h
in Euro
Flenzburg
i.Monaten
in Euro
Flenzburg
i.Monaten
bis 10
15,-
10,-
11-15
25,-
20,-
16-20
35,-
30,-
21-25
80,-
1
70,-
1
26-30
100,-
3
80,-
3
31-40
160,-
3
1
120,-
3
41-50
200,-
4
1
160,-
3
1
51-60
280,-
4
2
240,-
4
1
61-70
480,-
4
3
440,-
4
2
über 70
680,-
4
3
600,-
4
3
 
Weitere Rechtsthemen
 
1. Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
2. Nachbarrecht
3. Erbrecht
 
Besteht zu den unter dieser Thematik aufgeführten, ausgewählten Rechtsbezügen Informationsbedarf bzw. der
Wunsch zur Unterstützung oder Hilfe bei einem konkret vorliegenden Sachverhalt, dann ist der
Ansprechpartner für jedes Mitglied unseres Vereins der Vorstand der VSW.
Unser Verein ist in der Lage, sachkundige Vereinsmitglieder für die jeweilige Auskunft bzw. Hilfeleistung zu
empfehlen. Anstehenden Probleme werden vertraulich behandelt!
 
Für die gewünschte Kontaktaufnahme kann die Nutzung einer der unter der Schaltfläche "Wir stellen uns vor".
angegebenen Kontaktadressen dienlich sein.
Außerdem liegt für unsere Mitglieder in unserer vereinseigenen Pressestelle umfangreiches Info-Material zu den
nachfolgenden Themenkomplexen auf Abruf bereit.
 
1. Beratungs-, Prozess-und Verfahrenskostenhilfe
 
Begriffserklärungen:
 
Beratungshilfe umfaßt die Unterstützung der Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen
Verfahrens, das heißt, für eine Beratung und die Korrespondenz des Anwaltes mit dem Gegner.
Prozesskostenhilfe umfaßt die Hilfe, die man für die Wahrnehmung von Rechten im gerichtlichen Verfahren
erhalten kann. Bei möglicher Nutzung ist man von den Kosten des Rechtsanwaltes und von der Zahlung
der Gerichtskosten befreit.
Verfahrenskostenhilfe ist der Prozesskostenhilfe analog, jedoch wird sie nur im Bereich der freiwilligen
Gerichtsbarkeit (z.B. in einem Sorgerechtsverfahren) wirksam.
 
Erläuterungen zum Umfang:
 
Beratungshilfe
Hier wird eine Leistung gemäß o. g. Begriffserklärung. erbracht, also für die Wahrnehmung von Rechten
außerhalb gerichtlicher Verfahren.
Der Gewährung von Beratungshilfe kann bei Erfolgsaussicht eines gerichtlichen Verfahrens Prozesskostenhilfe
nachfolgen. Die Beratungshilfe kann für sämtliche Rechtsgebiete gewährt werden, die da sind:
  Zivil-, Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs-, Verfassungs- und Steuerrecht,
sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratungshilfe ist ausgeschlossen wenn andere Möglichkeiten, wie Behörden, Berufsverbände,
Verbraucherberatung zur Verfügung stehen.
Der Antrag zur Beratungshilfe ist entweder über einen Rechtsanwalt oder beim Amtsgericht (des Wohnortes) zu
stellen.
 
Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe kann in allen gerichtlichen Verfahren für die Rechtsverfolgung oder auch für die
Rechtsverteidigung gewährt werden.
Die Gewährung der Prozesskostenhilfe erfolgt in Abhängigkeit vom einzusetzenden Monatseinkommen,
beginnend ab 15 Euro (gemäß Tabelle der Prozesskostenhilfe).
Dabei gilt die Bewilligung immer nur für die jeweilige Instanz.
Die Gewährung der Prozesskostenhilfe ist an folgende Kriterien gebunden:
- Erfüllung der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen
- hinreichende Aussicht auf Erfolg
- die Rechtsverfolgung oder -verteidigung ist nicht mutwillig.
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe ist beim für den Rechtsstreit zuständigen Gericht oder beim Amtsgericht zu
stellen. Die Entscheidungbefugnis liegt allein beim Gericht.
 
Wichtig! Bei Inanspruchnahme von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe müssen die Angaben zu den
persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen und auch die Darstellung des Streit- bzw. Rechstverhältnisses
der Wahrheit entprechen.
Falsche Angaben können eine Strafverfolgung nach sich ziehen!
 
 
2. Nachbarrecht
 
Für ein gedeihliches und friedfertiges Zusammenleben von Nachbarn, sowie für die Gestaltung
nachbarschaftlicher Beziehungen kann das Nachbarrecht Unterstützung, aber auch Hinweise zur Vermeidung
von Streitigkeiten, geben.
Um u. a. auch diesem Gedanken zu entsprechen, hat das Land Sachsen am 11.11.1997 das Sächsische
Nachbarrechtsgesetz (SächsNRG) in Kraft gesetzt. Es regelt Rechte und Pflichten nachbarlichen
Zusammenlebens.
 
Verweise bezüglich nachbarrechtlicher Vorschriften auf nachstehenden Dokumenten:
- Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) - §§ 903 bis 924 -
Dabei gilt: Vorschriften des Bundes gehen vor denen des Landes.
- Sächsische Bauordnung, Baumschutzsatzung und Grünflächenpläne
 
Womit befasst sich das SächsNRG, wie ist es gegliedert? (Inhaltsübersicht)
Die Paragraphen, die auf die häufigsten Streitfälle reflektieren, wurden durch Fettdruck hervorgehoben.
 
Erster Abschnitt - Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Nachbar und Eigentümer
§ 2 Nachbarliche Rücksicht
§ 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften
 
Zweiter Abschnitt - Einfriedungen - § 8 ist aufgehoben
§ 4 Einfriedungsrecht
§ 5 Kosten
§ 6 Kostentragungspflicht des Störers
§ 7 Abstand von der Grenze
 
Dritter Abschnitt - Grenzabstände für Pflanzen - § 15 ist aufgehoben
§ 9 bis 11 - Grenzabstände für Bäume und Sträucher, zu landwirtschaftlichen Grundstücken, im Weinbau
§ 12 Ausnahmen
§ 13 Bestimmung des Abstandes
§ 14 Anspruch auf Beseitigung
§ 16 Bestandsschutz
 
Vierter Abschnitt - Bodenerhöhungen und Aufschichtungen
§ 17 Bodenerhöhungen
§ 18 Grenzabstand von Aufschichtungen
 
Fünfter Abschnitt - Duldung von Leitungen
§ 19 Duldungspflicht
§ 20 Unterhaltung der Leitungen
§ 21 Betretungsrecht
§ 22 Nachträgliche erhebliche Beeinträchtigungen
§ 23 Anschluss an andere Leitungen
 
Sechster Abschnitt- Sonstige Nachbarschaftsrechte
§ 24 Hammerschlags-, Leiter- und Schaufelschlagrecht
§ 25 Ableitung des Niederschlagwassers
§ 26 Hochführen von Schornsteinen, Lüftungsschächten und Antennen
 
Siebenter Abschnitt - Gemeinsame Bestimmungen - § 30 ist aufgehoben
§ 27 Anzeigepflicht
§ 28 Schadenersatz
§ 29 Entschädigung
§ 31 Verjährung
 
Achter Abschnitt - Schlussbestimmungen
§ 32 bis § 34 - Übergangsbestimmungen, Überleitungsvorschrift, Außerkrafttreten von Bestimmungen, Inkrafttreten
 
 
Das Erbrecht ist Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Den Gesetzestext zum Erbrecht findet man im BGB – Fünftes  Buch  - Paragraphen  1927 bis 2385
Gegliedert ist das Fünfte Buch - Erbrecht - wie folgt:
 
Erster Abschnitt - Erbfolge - §§ 192 bis 1941
 
Zweiter Abschnitt-Rechtliche Stellung des Erben - §§ 1942 bis 2063
Erster Titel
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Fürsorge des Nachlassgerichts - ab § 1942
ZweiterTitel
- Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten - ab § 1967
Dritter Titel
- Erbschaftsanspruch - ab § 2018
Vierter Titel
- Mehrheit von Erben - ab § 2032
 
Dritter Abschnitt - Testament - §§ 2064 bis 2273
Erster Titel
- Allgemeine Vorschriften - ab § 2064
Zweiter Titel
- Erbeinsetzung - ab § 2087
Dritter Titel
- Einsetzung eines Nacherben - ab § 2100
Vierter Titel
- Vermächtnis ab § 2147
Fünfter Titel
- Auflage - ab § 2192
Sechster Titel
- Testamentsvollstrecker - ab § 2197
Siebenter Titel
- Errichtung und Aufhebung eines Testamentes - ab § 2229
Achter Titel
- Gemeinschaftliches Testament - ab § 2265
 
Vierter Abschnitt - Erbvertrag - §§ 2274 bis 2302
Fünfter Abschnitt - Pflichtteil - §§ 2303 bis 2338
Sechster Abschnitt - Erbunwürdigkeit - §§ 2239 bis 2345
Siebenter Abschnitt - Erbverzicht - §§ 2346 bis 2352
Achter Abschnitt - Erbschein - §§ 2353 bis 2370
Neunter Abschnitt - Erbschaftskauf - §§ 2371 bis 2385