Beitragsordnung
 
gültig ab 01.01.2016
 
Präambel
 
Da unser Verein gemeinnützig tätig ist, von und mit den Beiträgen seiner Mitglieder lebt und arbeitet, ist er auf Beiträge seiner Mitglieder angewiesen. Die vielfältigen Vorteile für die Mitglieder machen eine pünktliche Beitragszahlung unabdingbar.  
   
1. Jahresbeitrag  
a. Der Beitrag eines Einzelmitgliedes beträgt 10,00 € pro Mitglied und Jahr  
b. Der Jahresbeitrag gilt ab 01.01.2016 bis auf Widerruf oder Änderung  
   
2. Beitragszahlung  
Die Beitragszahlung basiert auf § 4 der Satzung der Vereinigung der Siedler und Wohneigentümer e.V.  
Die Zahlung des jährlichen Beitrages ist bis 30.01. des laufenden Jahres fällig. Sie kann durch Überweisung oder in bar erfolgen.  
Für Einzelmitglieder kann in Härtefällen, auf schriftlichen Antrag beim Vorstand des Vereins VSW, eine Ratenzahlung vereinbart werden. Bei Zustimmung zum Antrag gilt die vereinbarte Ratenzahlung jedoch nur für das betreffende Wirtschaftsjahr. Als Wirtschaftsjahr gilt der Zeitraum - 01.01. bis 31.12. - des auf den Antrag bezogenen Jahres.  
Bei Überweisung des Jahresbeitrages oder der vereinbarten Ratenzahlung ist der Betrag, unter Angabe der Person, auf das Referenzkonto des Vereins VSW  
 
  IBAN: DE19 8607 0024 0122 1852 00
 
zu realisieren.  
   
3. Neuaufnahmen innerhalb des laufenden Jahres  
Die im 1.Halbjahr eines Wirtschaftsjahres eingetretenen Mitglieder bezahlen den vollen Jahresbeitrag.  
Alle anderen neuen Mitglieder bezahlen den anteiligen Jahresbeitrag (gerundet auf volle Euro).  
   
Die Beitragsordnung wurde gemäß gültiger Satzung durch Beschluss auf der  
Delegiertenversammlung am 04.02.2010 in Kraft gesetzt. Präzisiert wurde die  
Beitragsordnung mit Beschluss auf den Delegiertenversammlungen am 17.04.2015 und 29.04.2016